Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dolmetschen

  1. Der Arbeitstag besteht aus 7 Stunden, das Honorar kann auf Stundenbasis oder pro Tag vereinbart werden (Mindestzeitansatz 3 Stunden; über 7 Stunden werden Überstunden mit 20%-igem Zuschlag in Rechnung gestellt).
  2. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
  3. Für Aufträge, die außerhalb des Wohnsitzes der Dolmetscherin stattfinden, werden der Dolmetscherin neben Honorar (inkl. eventuell anfallende jours chômés und manque-à-gagner) auch Tagegelder/Spesen und Reisekosten vergütet bzw. der Kunde übernimmt direkt alle Verpflegungs-, LogiskostenKosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisespesen für die Dolmetscherin.
  4. Die Bezahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei verspäteter Bezahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Art. 5.1 des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 9.10.2002 zur Anwendung gebracht.
  5. Bei einem eventuellen Rücktritt des Kunden innert weniger als 8 Tagen wird der Dolmetscherdienst auf jeden Fall zu dem angegebenen Tarif vergütet und die eventuell bereits bezahlten Spesen zurückerstattet.

Legende

Verhandlungsdolmetschen
Verhandlungsdolmetschen ist annähernd simultanes Dolmetschen ohne technische Hilfsmittel. Die Übertragung des gesprochenen Textes in die andere Sprache erfolgt zeitversetzt "auf offener Bühne" (Achtung! Verdoppelung der Redezeit). Diese Dolmetschart ist geeignet für Tischreden, Verhandlungen, Schulungen und Seminare im kleinen Rahmen.

Briefing day
Vom Kunden
gewünschter Tag, um die Dolmetscherin über die kongressspezifische Terminologie zu informieren.

Jours chômés
Nicht gearbeitete Tage im Rahmen eines Dolmetscherdienstes, der nicht am Wohnsitz der Dolmetscherin stattfindet.

Manque-à-gagner
Vergütung, die der Dolmetscherin zusteht, falls mehrere Stunden für Anreise und Rückreise zum und vom Arbeitssitz benötigt werden.

Übersetzungen

  1. Die Kostenkalkulation basiert auf einer Normseite (1500 Anschläge inkl. Leerzeichen in der Zielsprache). In manchen Fällen wird bevorzugt, einen Tarif für eine Normzeile von 55 Anschläge inkl. Leerzeichen in der Zielsprache oder für ein Wort anzuwenden. Alle Tarife sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (sofern nicht anders angegeben). Der Mindestansatz ist auf alle Fälle eine Normseite (oder Euro 25,00).
  2. Der Übersetzungsauftrag muss schriftlich erteilt werden.
  3. Die Übersetzerin muss den zu übersetzenden Text im Voraus in Einsicht nehmen können. Jegliche Dokumentation über das Thema der Übersetzung (inkl. frühere Übersetzungen sofern vorhanden) sollten ihr zur Verfügung gestellt werden, damit eine einheitliche Fachterminologie gewährleistet ist.
  4. Die Bezahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei verspäteter Bezahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Art. 5.1 des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 9.10.2002 zur Anwendung gebracht.
  5. Bei umfangreicheren Übersetzungen muss eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Gesamtpreises geleistet werden.
  6. Für erteilte und nachfolgend aufgehobene Aufträge steht der Übersetzerin eine Stornogebühr in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises zu. Das bereits Übersetzte wird dem Kunden zur Verfügung gestellt und muss vollständig bezahlt werden.
  7. Eventuelle Beschwerden müssen innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung vorgebracht werden.