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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dolmetschen
- Der
Arbeitstag besteht aus 7 Stunden, das Honorar kann auf Stundenbasis oder pro
Tag vereinbart werden (Mindestzeitansatz 3 Stunden; über 7 Stunden werden
Überstunden mit 20%-igem Zuschlag in Rechnung gestellt).
- Der
Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
- Für
Aufträge, die außerhalb
des Wohnsitzes der Dolmetscherin stattfinden, werden der
Dolmetscherin neben Honorar (inkl. eventuell anfallende jours chômés und
manque-à-gagner) auch Tagegelder/Spesen und Reisekosten vergütet bzw. der Kunde
übernimmt direkt alle Verpflegungs-,
LogiskostenKosten für Unterkunft und
Verpflegung
sowie die Reisespesen für die Dolmetscherin.
- Die
Bezahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei verspäteter Bezahlung werden
die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Art. 5.1 des Gesetzesdekrets Nr.
231 vom 9.10.2002 zur Anwendung gebracht.
- Bei
einem eventuellen Rücktritt des Kunden innert weniger als 8 Tagen wird der
Dolmetscherdienst auf jeden Fall zu dem angegebenen Tarif vergütet und die
eventuell bereits bezahlten Spesen zurückerstattet.
Legende
Verhandlungsdolmetschen Verhandlungsdolmetschen ist annähernd simultanes Dolmetschen
ohne technische Hilfsmittel. Die Übertragung des gesprochenen Textes in die
andere Sprache erfolgt zeitversetzt "auf offener Bühne" (Achtung!
Verdoppelung der Redezeit). Diese Dolmetschart ist geeignet für Tischreden,
Verhandlungen, Schulungen und Seminare im kleinen Rahmen.
Briefing day Vom Kunden gewünschter
Tag, um die Dolmetscherin über die kongressspezifische
Terminologie zu informieren.
Jours chômés Nicht gearbeitete Tage im Rahmen eines Dolmetscherdienstes,
der nicht am Wohnsitz der Dolmetscherin stattfindet.
Manque-à-gagner Vergütung, die der Dolmetscherin zusteht, falls mehrere
Stunden für Anreise und Rückreise zum und vom Arbeitssitz benötigt werden.
Übersetzungen
- Die
Kostenkalkulation basiert auf einer Normseite (1500 Anschläge inkl. Leerzeichen
in der Zielsprache). In manchen Fällen wird bevorzugt, einen Tarif für eine
Normzeile von 55 Anschläge inkl. Leerzeichen in der Zielsprache oder für ein
Wort anzuwenden. Alle Tarife sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (sofern
nicht anders angegeben). Der Mindestansatz ist auf alle Fälle eine Normseite
(oder Euro 25,00).
- Der
Übersetzungsauftrag muss schriftlich erteilt werden.
- Die
Übersetzerin muss den zu übersetzenden Text im Voraus in Einsicht nehmen
können. Jegliche Dokumentation über das Thema der Übersetzung (inkl. frühere
Übersetzungen sofern vorhanden) sollten ihr zur Verfügung gestellt werden,
damit eine einheitliche Fachterminologie gewährleistet ist.
- Die
Bezahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei verspäteter Bezahlung werden
die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Art.
5.1 des
Gesetzesdekrets Nr. 231 vom
9.10.2002 zur
Anwendung gebracht.
- Bei
umfangreicheren Übersetzungen muss eine Anzahlung von 30% des vereinbarten
Gesamtpreises geleistet werden.
- Für
erteilte und nachfolgend aufgehobene Aufträge steht der Übersetzerin eine Stornogebühr
in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises zu. Das bereits Übersetzte wird
dem Kunden zur Verfügung gestellt und muss vollständig bezahlt werden.
- Eventuelle
Beschwerden müssen innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung vorgebracht werden.
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